Genehmigung & Beförderungsbedingungen
Unsere Linienverkehre sind von den zuständigen Behörden genehmigt und unterliegen der Verordnung über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Straßenbahn- und Obusverkehr sowie den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen in der jeweils gültigen Fassung.